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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Gegenstand des Coachings/ der Beratung
Der Karriere-Coach hilft dem Klienten bei seiner beruflichen Weiterentwicklung. Insbesondere unterstützt er fachkundig den Klienten auf den Gebieten Berufswahl und Bewerbung.

§ 2 Ort und Zeit der Tätigkeit
Über den Ort, den Zeitpunkt und den Umfang der Tätigkeiten einigen sich beide Vertragsparteien nach vorheriger Abstimmung. Der Berufscoach wird nur nach telefonischer, mündlicher oder schriftlicher Absprache tätig.

§ 3 Haftung und Gewährleistung
Der Berufscoach wird alle Arbeiten, die Gegenstand des Coachings/ der Beratung sind, nach bestem Wissen und Gewissen persönlich ausführen. Alle dem Berufscoach während der Abwicklung des Auftrages übergebenen Unterlagen und erlangten Kenntnisse über die Person des Klienten werden auch nach Ende dieser Vereinbarung vertraulich behandelt und keinem Dritten offenbart.
Für den Erfolg der mit dem Klienten gemeinsam erarbeiteten und umgesetzten Maßnahmen wird keine Gewähr übernommen. Bei grob fahrlässigen Beratungsfehlern beschränkt sich die Haftung des Berufscoach auf das empfangene Honorar. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 4 Honorar
1) Für die beauftragten (schriftlich oder mündlich) und erbrachten Beratungsleistungen werden die jeweils gültigen Honorar-Sätze, wenn keine anderen vereinbart sind, fällig. In diesen Honorarsätzen sind Kosten für Fremdleistungen wie bspw. Fotografenhonorare nicht enthalten.
2.) Die Zahlung hat jeweils nach erbrachter Leistung - vorzugsweise bar - am Ende des jeweiligen Beratungstermins zu erfolgen. In Ausnahmefällen, bspw. bei Kostenübernahme durch den Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur, kann eine Rechnungsstellung nach Abschluss des gesamten Coachingprozesses erfolgen.

§ 5 Kündigung
Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Kündigung eines fest vereinbarten Beratungsumfangs, wie bspw. Leistungspajet Paket B) „Strategie und Bewerbung“ wird eine Stornogebühr von 40% fällig.

§ 6 Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird der Vertrag insgesamt dadurch nicht berührt. Beide Parteien sind vielmehr verpflichtet, eine Regelung zu treffen, die der ursprünglichen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 7 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dortmund als Gerichtsstand vereinbart.



Dortmund, den 21. Januar 2014

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